Revidiertes Geldwäschereigesetz
Geldwäschereigesetz (GwG)
Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Geldwäschereigesetzes (GwG) veröffentlicht. Gleichzeitig wurde der Ergebnisbericht der Vernehmlassung publiziert, die per 21. September 2018 abgeschlossen wurde. Die eidgenössischen Räte werden nun die Vorlage in den anstehenden Herbst- und Wintersessionen diskutieren. Die Neuerungen sollen frühestens am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Damit schreitet die Regulierung im Bereich der Geldwäschereibekämpfung weiter voran.
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Revidiertes Geldwäschereigesetz: Überblick über die Änderungen und Auswirkungen für die Betroffenen
E-Paper (2019/08)