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Revidiertes Geldwäschereigesetz

Geldwäschereigesetz (GwG)
Am 26. Juni 2019 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Änderung des Geld­wä­sche­r­ei­ge­set­zes (GwG) veröffentlicht. Gleichzeitig wurde der Er­geb­nis­be­richt der Vernehmlassung publiziert, die per 21. September 2018 abgeschlossen wurde. Die eid­ge­nös­si­schen Räte werden nun die Vorlage in den anstehenden Herbst- und Win­ter­ses­sio­nen diskutieren. Die Neuerungen sollen frühestens am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Damit schreitet die Regulierung im Bereich der Geld­wä­sche­rei­be­kämp­fung weiter voran.  
Revidiertes Geldwäschereigesetz
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Revidiertes Geld­wä­sche­r­ei­ge­setz: Überblick über die Änderungen und Auswirkungen für die Betroffenen

E-Paper (2019/08)
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