Suche begrenzen auf:
zurücksetzen

LIBOR-Übergang

London Interbank Offered Rate
Die britische Financial Conduct Authority (FCA) ist für die Überwachung des Re­fe­renz­zin­sat­zes LIBOR (für London Interbank Offered Rate) zuständig. Sie hat am 27. Juli 2017 ihre Absicht kommuniziert, die zur Ermittlung des LIBOR beitragenden Banken ab 2021 nicht mehr zur Teilnahme am LIBOR-Fixing zu verpflichten. Die FCA begründet ihren Entscheid

damit, dass der LIBOR auf ungenügend durchgeführten Transaktionen beruht und zudem anfällig ist für Manipulationen.


Daher ist es ein mögliches Szenario, in welchem für den LIBOR ab 2021 keine Preisstellung mehr verfügbar sein wird, realistisch. Als Alternative zum LIBOR werden zurzeit weltweit Re­fe­renz­zins­sät­ze auf nationaler Ebene erarbeitet. Der LIBOR-Übergang wirkt sich für die betroffenen Fi­nanz­in­sti­tu­te auf un­ter­schied­li­che Ebenen aus und sollte sorgsam vorbereitet bzw. eingeleitet werden. Der folgende Artikel fasst diese Problematik zusammen und gibt Einblicke in die bevorstehenden Her­aus­for­de­run­gen.

LIBOR-Übergang
PDF 1.60 MB |

LIBOR-Übergang: Hintergrund, Zeitplan und Konsequenzen für die Betroffenen

E-Paper (2020/10)
Download
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Durch die weitere Nutzung unserer Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Konsultieren Sie bitte unsere Datenschutzerklärung, falls Sie mehr darüber erfahren möchten.