LIBOR-Übergang
London Interbank Offered Rate
Die britische Financial Conduct Authority (FCA) ist für die Überwachung des Referenzzinsatzes LIBOR (für London Interbank Offered Rate) zuständig. Sie hat am 27. Juli 2017 ihre Absicht kommuniziert, die zur Ermittlung des LIBOR beitragenden Banken ab 2021 nicht mehr zur Teilnahme am LIBOR-Fixing zu verpflichten. Die FCA begründet ihren Entscheid
damit, dass der LIBOR auf ungenügend durchgeführten Transaktionen beruht und zudem anfällig ist für Manipulationen.
Daher ist es ein mögliches Szenario, in welchem für den LIBOR ab 2021 keine Preisstellung mehr verfügbar sein wird, realistisch. Als Alternative zum LIBOR werden zurzeit weltweit Referenzzinssätze auf nationaler Ebene erarbeitet. Der LIBOR-Übergang wirkt sich für die betroffenen Finanzinstitute auf unterschiedliche Ebenen aus und sollte sorgsam vorbereitet bzw. eingeleitet werden. Der folgende Artikel fasst diese Problematik zusammen und gibt Einblicke in die bevorstehenden Herausforderungen.
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LIBOR-Übergang: Hintergrund, Zeitplan und Konsequenzen für die Betroffenen
E-Paper (2020/10)