goAML: Angepasstes Übermittlungsverfahren für Verdachtsmeldungen an die MROS
goAML
Ab Januar 2020 werden Verdachtsmeldungen an die Eidgenössischen Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) nurnoch elektronisch via goAML erfolgen. Die manuelle Erfassung mit dem Online-Formular über goAML ist äusserst zeitintensiv, Finanzintermediäre haben aber neu die Möglichkeit der Übermittlung einer standardisierten Datei, in welcherautomatisch generierte Systemdaten und manuelle Einträge zusammengefasst übermitteln werden können. Durch geringe Investitionen in die Software und Infrastruktur und einer gezielten Anpassung der damit zusammenhängendenProzesse, kann der Aufwand für die Erstellung der Verdachtsmeldungen reduziert und gleichzeitig die Qualität derBerichterstattung gesteigert werden.
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goAML: Angepasstes Übermittlungsverfahren für Verdachtsmeldungen an die MROS
E-Paper (2019/01)