Suche begrenzen auf:
zurücksetzen

goAML: Angepasstes Übermittlungsverfahren für Verdachtsmeldungen an die MROS

goAML
Ab Januar 2020 werden Ver­dachts­mel­dun­gen an die Eid­ge­nös­si­schen Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) nurnoch elektronisch via goAML erfolgen. Die manuelle Erfassung mit dem Online-Formular über goAML ist äusserst zeitintensiv, Fi­nanz­in­ter­me­diä­re haben aber neu die Möglichkeit der Übermittlung einer stan­dar­di­sier­ten Datei, in wel­cher­au­to­ma­tisch generierte Systemdaten und manuelle Einträge zu­sam­men­ge­fasst übermitteln werden können. Durch geringe Investitionen in die Software und Infrastruktur und einer gezielten Anpassung der damit zu­sam­men­hän­gen­den­Pro­zes­se, kann der Aufwand für die Erstellung der Ver­dachts­mel­dun­gen reduziert und gleichzeitig die Qualität der­Be­richt­er­stat­tung gesteigert werden.
goAML: Angepasstes Übermittlungsverfahren für Verdachtsmeldungen an die MROS
PDF 6.59 MB |

goAML: Angepasstes Über­mitt­lungs­ver­fah­ren für Ver­dachts­mel­dun­gen an die MROS

E-Paper (2019/01)
Download
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Durch die weitere Nutzung unserer Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Konsultieren Sie bitte unsere Datenschutzerklärung, falls Sie mehr darüber erfahren möchten.